AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Gültig ab 1.4.2008 bis auf Widerruf, Irrtum und Änderungen vorbehalten

 

1. Zustandekommen; Vertragsgegenstand des Vertrages ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden über der laut Angebot angebotenen Leistung mit uns zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

 

2. Honorar – Preis; Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung zuzüglich der gesetzlichen Abgabe.

 

3. Leistungserfüllung; Mit Übergabe der Plandateien an den Auftraggeber gilt die vertragsgemässe Leistung durch uns erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder per Datenübertragung. Der Datenträger wird Eigentum des Auftraggebers und wird von unserem System gelöscht. Ebenso werden die vom Auftraggeber gestellten Skizzen und Angaben zurückgegeben. Nachträgliche Änderungen gegenüber den Vorlagen werden nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

4. Lieferfrist; Es gilt sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers entstanden sind. Aber auch durch eventuelle Krankheit des Auftragnehmers.

 

5. Zahlung – Fälligkeit; Wenn Abschlagssummen vereinbart sind, (Auftragsbestätigung) sind diese nach Rechnungszustellung fällig. Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung durch uns und nach Rechnungszustellung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, werden Mahnspesen in Höhe von Euro 50,– Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die von uns erstellten Plaene und Grafiken unser Eigentum. Sollten die Rechnungen vom Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen werden, so steht es dem Aufragnehmer frei, die Arbeiten unverüeglich einzustellen. Der Auftraggeber hat somit kein Recht den dadurch verursachten Schaden beim Auftragnehmer einzuklagen.

 

6. Inhalte Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Pläne (Plandateien) sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

 

7. Haftungsbeschränkung; Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt ausschließlich die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Erfüllungsort ist der Sitz der Firma in 6380 St. Johann in Tirol. Als Gerichtstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Resetaritz KG wird die österreichische inlndische sowie die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kitzbühel gemäss § 104 JN ohne Rücksicht auf den Streitwert vereinbart.

 

9. Gewerberechtliche Vorgabe; Das Zeichenbüro Resetaritz Erich EPU CADERICH.AT ist nicht berechtigt Entwürfe anzufertigen, sondern Zeichnungen nur nach aussagekräftigen Entwürfen der Auftraggeber auf deren Weisung und Verantwortung anzufertigen. Das Zeichenbüro Resetaritz Erich EPU CADERICH.AT ist nicht berechtigt Zeichnungen bei Behörden einzureichen. Zeichnungen welche das Zeichenbüro Resetaritz Erich EPU CADERICH.AT ausgefertigt hat, dürfen von Dritten nicht auf dem Namen Resetaritz Erich EPU CADERICH.AT Zeichenbüro bei Behörden eingereicht werden.